Landwirtschaft & Reitbetrieb
David Wennike

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Landwirtschaft & Reitbetrieb
David Wennike

1. Anmeldung
Mit der Anmeldung erkennt der Reitschüler neben diesen AGB, die Preisliste und die Stallordnung an.
Die Teilnehmerzahl für eine Abteilungsstunde beträgt vier Reitschüler und für eine Pony-AG sechs
Reitschüler. Sollte die Teilnehmerzahl unterschritten werden, behält sich der Landwirtschaft & Reitbetrieb
David Wennike vor, Reitstunden oder Pony-AGs zusammenzulegen, zeitlich zu verschieben oder zu
verkürzen.
Es besteht die Möglichkeit vor Abschluss eines Reitvertrages individuelle Probestunden zu vereinbaren.
Nach Inanspruchnahme von max. vier Probestunden innerhalb von vier Kalenderwochen ist der Abschluss
eines Reitvertrages verpflichtend.

2. Voraussetzungen
Für die Teilnahme am Reitunterricht ist folgende Kleidung zu tragen:
- Eine lange Hose ohne Innennaht (ggf. Reithose)
- Feste Schuhe, die über den Knöchel gehen, mit Absatz (Reitschuhe / -stiefel)
- Eine passende Reitkappe (TÜV geprüft) mit 3- oder 4-Punkt-Befestigung
Das Tragen dieser Kleidung während des Reitunterrichts ist Pflicht. Bei Zuwiderhandeln ist der
Landwirtschaft & Reitbetrieb David Wennike berechtigt, den Reitschüler von der Reitstunde auszuschließen.
Die Reitausstattung (Reitkappe, Handschuhe, Gerte, usw.) ist vom Reitschüler mitzubringen.

3. Termine
Geschäftszeiten des Landwirtschaft & Reitbetriebs David Wennike sind:
- Montag und Donnerstag: 15:00 – 18:00 Uhr
- Dienstag und Fraiteag: 08:00 - 10:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr
- Samstag und Sonntag: 09:00 – 13:00 Uhr
- Mittwoch ist Ruhetag
Die Terminvereinbarung erfolgt persönlich oder telefonisch zu den Geschäftszeiten.
Der Reitschüler ist verpflichtet, 30 Minuten vor Beginn der Reitstunde zur Vorbereitung des Schulpferdes im
Landwirtschaft & Reitbetrieb David Wennike zu erscheinen. Bei Longenunterricht entfällt die
Vorbereitungszeit. Nach der Reitstunde sind weitere 15 Minuten für die Nachbereitung
(Absatteln,Versorgung des Pferdes) vorgesehen, auch diese sind verpflichtend.

4. Durchführung des Reitunterrichts
Der Reitunterricht erfolgt zu den vereinbarten Terminen oder wird persönlich oder telefonisch mit dem
Landwirtschaft & Reitbetrieb David Wennike abgestimmt. Der Landwirtschaft & Reitbetrieb David Wennike ist
berechtigt, bei Verhinderung des Reitlehrers den Unterricht durch einen Vertretungsreitlehrer durchführen zu
lassen.
Vor, während und nach dem Reitunterricht haben die Reitlehrer alleinige Weisungsbefugnis. Sollte sich der
Reitschüler nicht daran halten, so kann das Reiten untersagt werden.
Der Landwirtschaft & Reitbetrieb David Wennike behält sich vor, Reitstunden aus wichtigen Gründen zu
verschieben.
Der Landwirtschaft & Reitbetrieb David Wennike behält sich vor, Reitstunden aus von ihm nicht zu
vertretenden Gründen kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen.

5. Zahlungsbedingungen
Der Reitschüler ist verpflichtet die anfallende Gebühr vor Antritt der Reitstunden zu zahlen.
Die Grundgebühr wird jeweils zum vereinbarten ersten Reittag eines Monats fällig.
Bei Verzug der Zahlung von mehr als zwei Reitstunden ist der Landwirtschaft & Reitbetrieb David Wennike
berechtigt dem Reitschüler die Teilnahme an den Reitstunden bis zum Ausgleich der rückständigen
Zahlung(en) zu untersagen und den Vertrag fristlos zu kündigen.

6. Verhinderung des Reitschülers
Sollte es einem Reitschüler nicht möglich sein, an der vereinbarten Reitstunde teilzunehmen, muss der
Termin bis spätestens 12:00 Uhr des Vortages abgesagt werden, ansonsten wird die Reitstunde zum
jeweiligen Stundensatz berechnet. Eine Absage wird nur in persönlicher, telefonischer (ggf. AB) Form oder per WhatsApp an die Telefonnummer 01 77-329 50 30 anerkannt. Absagen per SMS, E-Mail, usw. werden nicht akzeptiert.
Ein Anspruch auf einen Ersatztermin oder Rückvergütung der Grundgebühr ist ausgeschlossen. Nicht in
Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise und sind nicht
übertragbar.

7. Feiertage / Schulferien
An gesetzlichen Feiertagen ruht der Schulbetrieb. Die dadurch ausfallenden Reitstunden werden nicht
nachgeholt; eine Erstattung der dadurch ausfallenden Reitstunden findet nicht statt.
In den Schulferien findet der Reitunterricht zu den vereinbarten Zeiten statt.

8. Kündigung
Der Landwirtschaft & Reitbetrieb David Wennike ist zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn
der Reitschüler die in der Stallordnung enthaltenen Regelungen nicht beachtet bzw. einhält.
Der Reitschulvertrag kann von dem Landwirtschaft & Reitbetrieb David Wennike oder dem Reitschüler mit
einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. In diesem Fall werden die
bis zum Kündigungszeitpunkt fälligen Zahlungen fällig, ohne dass es einer Zahlungsaufforderung oder
Mahnung bedarf.

9. Haftungsausschluss
Reiten ist ein gefährlicher Sport mit Tieren. Eine restlose Beherrschung und Kontrolle des Verhaltens der
Pferden ist nicht möglich.
Der Reitschüler und/oder den ihn begleitende erziehungs- und/oder sonst wie vertretungsberechtigte
Personen und/oder andere Begleitpersonen betreten das Gelände des Landwirtschaft & Reitbetriebs David
Wennike, nutzen deren Einrichtungen und tätigen den Umgang mit den Pferden auf eigene Gefahr. Auch die
Teilnahme am Reitunterricht, sowie den weiteren Veranstaltungen des Landwirtschaft & Reitbetriebs David
Wennike im weitesten Sinne, seien sie reiterlicher und/oder nichtreiterlicher Natur, erfolgt auf eigenes Risiko
und eigene Gefahr. Der Landwirtschaft & Reitbetrieb David Wennike übernimmt keinerlei Haftung für
Schäden jeglicher Art die dem Reitschüler und/oder den ihn begleitende erziehungs- und/oder sonst wie
vertretungsberechtigte Personen und/oder andere Begleitpersonen während des Aufenthalts in dem
Landwirtschaft & Reitbetrieb David Wennike, dem Umgang mit den Tieren und/oder der Teilnahme an
sonstigen Veranstaltungen des Landwirtschaft & Reitbetriebs David Wennike, gleichgültig auf welche
tatsächliche oder rechtlichen Grund beruhend, entstehen.
Der Haftungsausschluss umfasst auch alle Angestellten, freie Mitarbeiter und /oder sonstige Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen des Landwirtschaft & Reitbetrieb David Wennike anlässlich der Ausübung ihrer Tätigkeit
für den Landwirtschaft & Reitbetrieb David Wennike und/oder den Reitschüler bzw. dessen
Erziehungsberechtigten oder sonstigen Vertreter. Hiervon ausgenommen ist ein Verschulden des
Landwirtschaft & Reitbetrieb David Wennike und/oder seiner Angestellten, freie Mitarbeiter und/oder sonstige
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt der Landwirtschaft & Reitbetrieb David Wennike keine
Haftung.

10. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hier durch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch
Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich
wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann.
Der Landwirtschaft & Reitbetrieb David Wennike behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von
Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor
ihrem Inkrafttreten übergeben. Widerspricht der Vertragspartner der neuen AGB nicht innerhalb von zwei
Wochen nach Empfang schriftlich, gelten die AGB als angenommen.

Gültig ab 01.01.2021